20. September 2026

NUR JA HEISST JA!

Was ist seit dem 10. Juli eigentlich geschehen?

NUR JA HEISST JA!
Was ist seit dem 10. Juli eigentlich geschehen?

Eine Frau ist kein Selbstbedienungsladen.
Und sie ist keine Darstellerin, die für einen imaginären Zuschauer ein deutliches Nein inszenieren muss.

Am 11. Juli habe ich hier voller Freude geschrieben, dass endlich ein entscheidender Schritt getan wurde. Einen Tag zuvor hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht vorzulegen.

Es war klar: Das Gesetz ist damit noch nicht geändert. Aber ich hatte die Hoffnung, dass aus diesem Beschluss Bewegung entstehen würde.

Und heute, zwei Monate später stelle ich mir die Frage: Wie geht es weiter?

Die Rechtslage hat sich bislang nicht geändert. Daneben liegt bereits seit April ein Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht vor. Er wurde im Bundestag beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Warum mich das so beschäftigt, ist sehr persönlich.

Für eines meiner Bücher, das im kommenden Jahr erscheinen wird, habe ich 20 Frauen interviewt, denen Gewalt widerfahren ist. Zwanzig Frauen, zwanzig unterschiedliche Geschichten. Und doch begegneten mir immer wieder ähnliche Erfahrungen: Erstarren, Verstummen, die Unfähigkeit, in diesem Moment zu reagieren, und später die quälende Frage, ob man sich deutlicher hätte wehren müssen und damit selbst Schuld trägt.

Diese Gespräche haben mir gezeigt, wie unterschiedlich Menschen auf Gewalt reagieren. Es gibt nicht die eine „richtige“ Reaktion.

Auch ich selbst habe erfahren, was die heutige Rechtslage bedeuten kann.
Ich erhielt von einem Staatsanwalt ein Schreiben, in dem meine Aussage als wahr unterstellt wurde und es dennoch hieß, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt erkennbar sei.

Wörtlich wurde mir erklärt:

„Diese umgangssprachlich als  "Nein heißt Nein" bezeichnete Regelung verlangt einen in irgendeiner Art nach außen tretenden entgegenstehenden Willen dergestalt, dass ein objektiver Dritter, der die Situation beobachten würde (quasi wie ein Zuschauer im Kino einen Film beobachtet), erkennen könnte, dass das Opfer die sexuellen Handlungen nicht möchte. Fehlt es also entweder an einem nach außen erkennbaren entgegenstehenden Willen oder/und hat der jeweilige Täter einen solchen Willen nicht erkannt, liegt keine Straftat vor.“

Man muss sich dieses Bild einmal wirklich vorstellen.
Als müsste eine intime Situation von außen betrachtet und bewertet werden. Als könnte ein sachlicher Beobachter erkennen, was ein Mensch in diesem Moment empfindet, ob Angst lähmt, der Körper erstarrt oder die Stimme versagt.

Aber das echte Leben hat keinen Regisseur, keinen Choreografen und keinen neutralen Zuschauer im Kinosaal.

Diese Konstruktion ist schwer nachvollziehbar.

Meine Aussage wurde als wahr unterstellt. Dennoch reichte das Erlebte strafrechtlich nicht aus.

Was bedeutet das für einen Menschen, der in einer solchen Situation nicht schreit, nicht kämpft und nicht wegläuft, sondern schlicht nicht reagieren kann?

Warum muss sich die betroffene Person später zusätzlich fragen, ob sie ihren entgegenstehenden Willen deutlich genug gezeigt hat?

Wir erleben täglich, wie selbstverständlich über Einwilligung, Selbstbestimmung und den Schutz persönlicher Daten gesprochen wird.

Beim Körper eines Menschen sollte Zustimmung erst recht selbstverständlich sein.

Frauenschutz so klar wie Datenschutz.

„Nur Ja heißt Ja“ verändert nicht, was geschehen ist. Aber es verändert die Perspektive darauf.

Der rechtliche Ausgangspunkt verschiebt sich: Nicht mehr die Frage, ob ein Nein laut, sichtbar oder eindeutig genug war, steht im Mittelpunkt, sondern ob eine freiwillige Zustimmung vorlag.

Schweigen ist keine Zustimmung.
Erstarren ist keine Zustimmung.
Und fehlende Gegenwehr ist keine Einladung.

Wie geht die Bundesregierung mit der Aufforderung des Bundesrates um?
Was geschieht mit dem bereits seit April im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf?
Ist eine weitere Beratung vorgesehen?
Und wird die Bundesregierung einen eigenen Entwurf vorlegen?

Ich wünsche mir darauf konkrete und nachvollziehbare Antworten.

Und ich werde nachfragen.

Denn dieses Thema ist noch nicht abgeschlossen.



© Manuela Engel-Dahan
Waldphilosophin und Krisenwandlerin
Impulsgeberin für Mensch und Wirtschaft

#FormYourWorld
#NurJaHeißtJa
#Frauenschutz
#Frauenrechte
#Sexualstrafrecht

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