Endlich ist ein entscheidender Schritt getan, damit dieser selbstverständliche Grundsatz auch im Sexualstrafrecht gilt: Nur Ja heißt Ja.
Mein besonderer Dank gilt Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, und Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Danke auch an alle Menschen, die diesen wichtigen Vorstoß über Länder- und Parteigrenzen hinweg getragen haben.
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht vorzulegen. Das Gesetz ist damit noch nicht geändert. Doch dieser Beschluss ist ein großartiger, längst überfälliger Schritt und ein echter Grund zum Feiern.
Für mein neues Buch, das im kommenden Jahr erscheint, habe ich viele Frauen interviewt. Immer wieder begegneten mir dieselben schmerzhaften Erfahrungen: Schockstarre, Verstummen und Erstarren, gefolgt von der quälenden Frage, ob man sich deutlicher hätte wehren müssen.
Ich selbst erhielt von einem Staatsanwalt ein Schreiben, in dem meine Aussage als wahr unterstellt wurde und es dennoch hieß, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt erkennbar sei.
Wörtlich wurde mir erklärt:
„Diese umgangssprachlich als ‚Nein heißt Nein‘ bezeichnete Regelung verlangt einen in irgendeiner Art nach außen tretenden entgegenstehenden Willen dergestalt, dass ein objektiver Dritter, der die Situation beobachten würde (quasi wie ein Zuschauer im Kino einen Film beobachtet), erkennen könnte, dass das Opfer die sexuellen Handlungen nicht möchte. Fehlt es also entweder an einem nach außen erkennbaren entgegenstehenden Willen oder/und hat der jeweilige Täter einen solchen Willen nicht erkannt, liegt keine Straftat vor.“
Die Aussage einer Frau wird als wahr unterstellt, und dennoch reicht ihre erlebte Wirklichkeit strafrechtlich nicht aus.
Wir fragen nach Zustimmung, bevor die persönlichen Angaben einer Visitenkarte digital erfasst oder ein Foto verwendet wird.
Es braucht ein Ja.
Beim Körper einer Frau muss diese Klarheit erst recht gelten.
Frauenschutz so klar wie Datenschutz.
Nur Ja heißt Ja verändert das Geschehene nicht. Aber es verändert die Perspektive darauf.
Nicht länger muss die Frau erklären, weshalb ihr Nein nicht laut, sichtbar oder eindeutig genug war. Entscheidend muss sein, ob eine freiwillige Zustimmung vorlag.
Damit kann sich auch die Verarbeitung des Erlebten verändern. Frauen können die ihnen zugeschriebene Opferrolle verlassen und das Geschehene aus einer neuen, selbstbewussten Haltung betrachten.
Ihr Erstarren war kein Versagen.
Ihr Schweigen war keine Zustimmung.
Die Verantwortung erhält endlich den richtigen Platz.
Ich freue mich besonders darüber, dass Mecklenburg-Vorpommern diesen Vorstoß gemeinsam mit Hamburg auf den Weg gebracht hat. Dieses wundervolle Bundesland habe ich sehr in mein Herz geschlossen.
Die Menschen, die ich während meiner Wirkungszeit im Schloss Passow kennenlernen durfte, haben mich durch ihre Haltung nachhaltig beeindruckt: abwarten, zuhören und hinschauen. Wahrnehmen, ob Wort und Tat übereinstimmen. Das Gegenüber achten und seine Grenzen respektieren.
Denn Nähe braucht Zustimmung.
Respekt braucht Aufmerksamkeit.
Und nur ein Ja heißt Ja.
© Manuela Engel-Dahan
Waldphilosophin und Krisenwandlerin
Impulsgeberin für Mensch und Wirtschaft
#NurJaHeißtJa
#Frauenschutz
#SexuelleSelbstbestimmung
#Frauenrechte
#MecklenburgVorpommern
#FormYourWorld
Die Sprache entschleunigt – im langsamen Begreifen gelangen die Dinge zur Klarheit. Manchmal erinnert die Diktion an die oft unterschätzten Gedichte Friedrich Nietzsches bewusstes Staunen statt Hast. Die Texte entschleunigen und führen vom persönlichen Erleben zu allgemein gültigen Einsichten.